Das digitale Berichtsheft ist seit Oktober 2017 eine zulässige Alternative zur traditionellen Papierform für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe. Diese Änderung ermöglicht es, Ausbildungsnachweise vollständig elektronisch zu führen, sofern beide Parteien zustimmen. Zuvor war es lediglich gestattet, das Berichtsheft am Computer zu erstellen, auszudrucken und manuell zu unterschreiben. Mit der aktuellen Regelung entfällt der Papierausdruck, und der gesamte Prozess kann digital ablaufen.

Wichtige gesetzliche Grundlage:

Gemäß § 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind Auszubildende verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen, der schriftlich oder elektronisch erfolgen kann. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Vorteile des digitalen Berichtshefts:

  • Zeitersparnis: Automatische Rechtschreibprüfung und die Möglichkeit, wiederkehrende Aufgaben zu kopieren, erleichtern die Dokumentation.
  • Flexibilität: Zugriff und Bearbeitung sind von jedem internetfähigen Gerät aus möglich, sei es PC, Tablet oder Smartphone.
  • Umweltfreundlichkeit: Reduzierung des Papierverbrauchs durch digitale Dokumentation.
  • Einfache Kommunikation: Direkte Weiterleitung der Berichte an Ausbilder und integrierte Kommentarfunktionen fördern den Austausch.

Anforderungen für die Nutzung:

  • Einverständnis: Sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetrieb müssen der digitalen Form zustimmen.
  • Technische Ausstattung: Erforderlich sind geeignete Endgeräte und eine stabile Internetverbindung.
  • Digitale Signatur: Die Berichte müssen elektronisch unterschrieben werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.

Fazit:

Die Einführung des digitalen Berichtshefts stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Berufsausbildung dar. Es bietet zahlreiche Vorteile für beide Seiten und erleichtert die Dokumentation sowie den Austausch zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Es ist jedoch essenziell, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit der digitalen Lösung einverstanden sind.

Hinweis: Die spezifischen Anforderungen und Regelungen können je nach zuständiger Kammer variieren. Es wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer über die genauen Bestimmungen zu informieren.